Verkaufs- und Lieferbedingungen
der ALTRATEC Automation GmbH

1. Angebote

Angebote sind freibleibend. Die vorgenannten Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Werk, ausschließlich Verpackung, Transport und Versicherung. Nach Eintritt unvorhergesehener Lieferungshindernisse durch höhere Gewalt (z. B. Betriebsstörungen, Rohmaterialmangel und ähnliche Fälle) steht es dem Lieferer frei, ganz oder teilweise vom Liefervertrag zurückzutreten. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Bedingungen für Lieferungen von Maschinen”– VDMA LI/K.

3. Mängelrügen

Warenrücksendungen dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung unter keinen Umständen erfolgen. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster und dergleichen) oder irrtümlich aufgegebenen Abmessungen ergeben.

4. Zahlungsbedingungen

  • 30 % bei Auftragsbestätigung
  • 60 % nach Lieferung bzw. Meldung der Versandbereitschaft der Lieferabschnitte
  • 10 % nach Abnahme, spätestens jedoch 60 Tage nach Auslieferung,
  • zahlbar jeweils rein netto

Zahlungen mittels Scheck, Überweisung oder Bargeld haben spesenfrei an die aus unseren Rechnungen ersichtlichen Zahlstellen zu erfolgen. Bei Überschreiten des Zahlungszieles erheben wir ohne weitere vorherige Ankündigung Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Landeszentralbank.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware unumschränktes Eigentum des Verkäufers. Im Falle der Verbindung der Ware mit anderen beweglichen Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum gemäß § 947 BGB. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt für den Verkäufer als Hersteller, ohne diesen jedoch zu verpflichten. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes der Ware des Verkäufers zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.

Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentum des Verkäufers stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab. Im Falle der Verarbeitung oder Verbindung wird die Forderung des Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und dem Verkäufer vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware abgetreten. Der Verkäufer nimmt die Forderungsabtretungen bereits jetzt an. Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Anforderung die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als eine Übersicherung von mehr als 20 % bestehen sollte.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Leonberg. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Stuttgart.

7. Ausschluss anderweitiger Abmachungen

Andere als die vorstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen haben für uns keinerlei Verbindlichkeit. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Zustimmung der Lieferfirma.

8. Lieferung

Die Lieferung unserer Erzeugnisse erfolgt ausnahmslos zu den oben genannten Bedingungen. Uns vorgelegte Einkaufsbedingungen seitens unserer Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, diese wurden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.

9. Gewährleistung

Gewährleistung erfolgt ausnahmslos zu den oben genannten Bedingungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit der Übergabe der Einrichtung. Sie endet spätestens 15 Monate nach Lieferung.

10. Liefertermin

Ein Liefertermin wird nach Eingang der schriftlichen Bestellung und Klärung aller technischen Details festgelegt, soweit dies von Ihnen durchzuführen ist.